Bürgerbegehren + Bürgerentscheid

Mehr Demokratie – vom Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid

JA zur Innenstadt, KEIN DOC!

Duisburg und die Innenstadt brauchen Ihre Stimme, und das gleich zweimal. Denn die einzigen, die nun noch was tun können, um den Ratsbeschluss vom 1. Februar zu kippen und den Bau des Designer-Outlet-Center zu stoppen, sind die Duisburger selbst – und zwar durch einen Bürgerentscheid.

Zuerst das Bürgerbegehren…

Damit ein solcher Entscheid der Bürger aber überhaupt stattfinden kann, müssen ein Bürgerbegehren bei der Stadtverwaltung beantragt und in einer bestimmten Frist Unterschriften gesammelt werden. Die Zahl der nötigen Unterschriften ist ein prozentualer Anteil der Einwohnerzahl. Damit in Duisburg ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, werden über 11.000 gültige Unterschriften benötigt; unterschreiben dürfen alle wahlberechtigten Duisburger.

…dann der Bürgerentscheid

Sind also ausreichend gültige Unterschriften gesammelt worden, ist die Stadtverwaltung dazu verpflichtet einen Bürgerentscheid zu organisieren. Dieser funktioniert wie eine Wahl, die Stadtverwaltung benachrichtigt alle wahlberechtigten Bürger und richtet Lokale ein, in denen – meist an einem Sonntag – abgestimmt wird. Hierbei stimmen die Bürger über eine Ja-Nein-Frage ab.

Welches Ergebnis wird gebraucht?

Damit ein Entscheid in Duisburg erfolgreich ist, müssen die Stimmen für oder gegen die Abstimmungsvorlage zehn Prozent aller Stimmen ausmachen. Das heißt, es müssen etwa 37.000 Bürger (10% von 370.000 Wahlberechtigten) gegen den Bau stimmen. Sind es weniger Stimmen als diese 10 %, ist der Bürgerentscheid gescheitert, auch wenn die Zahl größer ist als die der Gegenstimmen.

Der Bürgerentscheid hat den Stellenwert eines Ratsbeschlusses. Stimmen genug Duisburger gegen den Bau eines Design-Outlet-Centers ist diese Entscheidung für die Stadtverwaltung bindend und es darf kein DOC auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs gebaut werden.