Warum ein „NEIN“ nicht zwangsläufig zum DOC-Bau führt

Wenn auch Sie zu denjenigen gehören, die sagen: „Dann ist die Brache endlich weg“ – müssen wir Sie leider enttäuschen. Denn niemand weiß, ob der Entscheid – sollte er für das DOC ausfallen – auch wirklich im Bau des Outlets endet. Denn es gibt große planungsrechtliche Hürden zu bewältigen – ein Prozedere, dass sich mehrere Jahre ziehen wird und für weitere Planungsunsicherheit und entsprechende Zurückhaltung in der Entwicklung der Innenstadt durch andere Investoren hervorruft.

Thomas Wolters, OB-Kandidat der FDP ging in der Podiumsdiskussion am 12. September davon aus, dass bis zur Realisation der ersten Bauphase rund sieben Jahre vergehen würden. Aufgrund der Schockstarre, in die der Einzelhandel durch die Planungsunsicherheit geraten sei, gebe er zu bedenken: „Bevor der erste Stein gebaut wird, wird die Innenstadt bereits untergegangen sein“. Und damit könnte er gar nicht so falsch liegen.

Ob das DOC kommt, ist unsicher

Von der Stadt Werl wurde ebenfalls für ein FOC des Betreibers Neinver der Flächennutzungsplan abgeändert, um das Projekt realisieren zu dürfen. Die Bezirksregierung Arnsberg, die zuständige Genehmigungsbehörde, lehnte diese Pläne allerdings ab. Denn die Änderungen verstoßen gegen Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Grund dafür: Das Land will umliegende Einkaufsstädte und Innenstädte schützen. Die Stadt Werl hatte nun in erster Instanz vor dem Arnsberger Verwaltungsgericht geklagt. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Siehe Pressemitteilung der Bezirksregierung.

Deutlich machen die Beispiele von Realisierungsanläufen anderer Outlets, dass es auch im Fall des Outlets auf dem Güterbahnhof keine Garantie gibt:
Gronau (Stable International), Hamm (McArthurGlen), Soest (McArthurGlen), Hagen (Stable International), Lünen (Harpen AG), Diemelstadt (McArthurGlen), Remscheid Gewerbegebiet Blume (McArthurGlen), Solingen (CR Investments), Köln (Flughafen, n.n.), Königswinter (Retail Development Group), Duisburg Marcloh (German Development / Douvil)
(Quelle: Angaben durch Ecostra auf der Immobilien Konferenz Ruhr am 12. September in Bochum)

Rechtliche Rahmenbedingungen

Es gibt laut Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) drei maßgebliche rechtliche Anforderungen. Dazu gehört:

Ziel 1: Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen.

Ziel 2: Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen (ZVB, gelten als besonders schützenswerte Bereiche) à Erweiterung des ZVB angestrebt, um Outlet möglich zu machen.

Ziel 3: Beeinträchtigungsverbot à ist im Rahmen einer Verträglichkeitsanalyse zu prüfen

Erweiterung des Zentralen Versorgungsbereichs

Die Festlegung und Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs erfordert eine nachvollziehbare städtebauliche Begründung unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Verhältnisse.

Dazu aus der Präsentation von Dipl.-Ing. Rolf Junker:

Wenn man sich die Umrisse des ZVB des Duisburger Hauptzentrums ansieht und die darunterliegenden Güterbahnhofsgelände, wird keine nachvollziehbare Festlegung des Güterbahnhofsgeländes als ZVB erkenntlich. Denn das Gelände liegt dort mit einem Ein-Punkt-Kontakt wie eine Messerspitze gelegen und ist daher nicht integriert.
Zudem gibt es einen Grund, weshalb es Zentrale Versorgungsbereiche gibt. Sie zeichnen sich durch ihre Multifunktionalität aus (Einzelhandel, Dienstleistung, Kultur, Wohnen, Bildung etc.)

Zu den Abgrenzungskriterien gehören:

  • Einzelhandelsbesatz- und -dichte
  • Passantenfrequenz
  • Multifunktionalität (öffentliche und private Dienstleistung, Gastronomie)
  • Bebauungsstruktur
  • Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsstruktur
  • Barrieren (Straße, Bahnlinie)
  • Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung)

Entgegen dem Schutz bestehender Strukturen sollen rechtliche Rahmenbedingungen geändert werden, um das Vorhaben DOC zu flankieren. Insgesamt sind die Chancen, dass das DOC in absehbarer Zeit überhaupt gebaut wird, nicht sehr hoch. Der Prozess der Prüfungen und nachfolgenden Klagen wird jegliche Investition aufgrund von Planungsunsicherheit in der Innenstadt blockieren

Ist es das wert? Eine Brachfläche verschwindet, dafür stirbt die Innenstadt? Duisburg hat so viel Potenzial. Die Stadtpolitik muss sich darauf besinnen, bestehende Strukturen von Innen heraus zu stärken.

Aus diesem Grund sagen wir am 24. September „JA“ und stimmen somit gegen den Bau des DOC.

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