Steuern für Duisburg? Pustekuchen!

In der Podiumsdiskussion der Oberbürgermeisterkandidaten in der Liebfrauenkirche am 12.09. antwortete der amtierende OB Sören Link auf die Publikumsfrage nach Steuererträgen aus dem DOC, dass hier Gewerbesteuern und Einkommensteuer generiert und in die Stadtkasse fließen würden.

Dazu sagen wir: Grundsätzlich entstehen hier gewerbesteuerpflichtige Betriebsstätten. Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer wird aber vernachlässigbar sein. Dies liegt daran, dass hier ein Betreiber, die Firma Neinver, nur mit dem Centermanagement vertreten sein wird, ihre Zentrale aber andernorts firmiert.

Am Neinver-Standort Zweibrücken z.B. sind dies ca. 12 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Sie ist am Firmensitz steuerpflichtig und gibt für ihre externen Betriebsstätten sogenannte „Zerlegungserklärungen“ ab, die den fiktiven Gewerbeertrag nach Arbeitskräften aufteilen. Hier eben ganze 12 Kräfte.

Die übrigen Arbeitsplätze sind statistisch nicht dem Betreiber zuzuordnen, sondern den Pächtern, also den Firmen der Marken, die in einem Outlet vertreten sind, darunter zum Beispiel Tamaris, Esprit, S.Oliver etc…. Für diese gilt dasselbe Prinzip.

Allerdings haben diese ihre Verkaufsstätten so organisiert, dass größtenteils sogenannte FranchisenehmerInnen beschäftigt sind. Das heißt, Inhaber haben einen Vertrag mit ihrem Franchisegeber. Diese wiederum beschäftigen Personal, überwiegend auf der Basis von 450-Euro-Verträgen. Gewerbesteuer ist von diesen zu zahlen, sofern überhaupt ein Gewerbeertrag anfällt.

Die Einkommensteuer ist keine Gemeindesteuer. Der Gemeinde steht nur der kommunale Anteil an der Einkommensteuer zu. In Bezug auf die Einkommensteuer ist zu sagen, dass ausschließliche Einkünfte aus 450-Euro-Verträgen, auch wenn man zwei solcher Jobs habe sollte, nach Lohnsteuerausgleich steuerfrei sind.
Hier fällt Einkommensteuer gar nicht an.

Im Gegenzug fallen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im innerstädtischen Handel weg, damit auch Gewerbesteuern.

Quellennachweis:
https://www.steuerberaten.de/do_it_yourself/gesetze/gesetz_GewStG.php

 

Kommentar verfassen